Als unabhängige oberste Kirchenbehörde
Ziel der (Rechnungs-)Prüfung ist es, die kirchenleitenden Organe bei der Wahrnehmung ihrer Finanzverantwortung zu unterstützen und wirtschaftliches Denken sowie verantwortliches Handeln im Umgang mit den der Kirche anvertrauten Mitteln zu fördern.
Der Kirchliche Rechnungshof nimmt unbeschadet der Zuständigkeit der örtlichen Prüfungsstellen insbesondere folgende Prüfungsaufgaben bei Kirchengemeinden, Kirchenkreisen und Kirchenkreisverbänden mit ihren Einrichtungen und Werken sowie den von ihnen gebildeten selbstständigen kirchlichen Körperschaften wahr:
Die Prüfung der Landeskirche erfolgt ab dem Jahresabschluss 2020 durch das Oberrechnungsamt der EKD (siehe auch weiterführende Links). Der Kirchliche Rechnungshof und das Oberrechnungsamt stehen in enger Verbindung und tauschen sich untereinander aus.
Darüber hinaus arbeitet der Kirchliche Rechnungshof in einer Arbeitsgemeinschaft mit den weiteren Rechnungsprüfungseinrichtungen innerhalb der EKD zusammen und wirkt in darüber hinausgehenden überörtlichen Zusammenschlüssen für die Rechnungsprüfung mit.
Zu unserem Selbstverständnis gehören:
Haben Sie Interesse, die Rechnungsprüfung in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz zu verstärken?
Wichtige Informationen zu den Themen Kirchenrecht, Rechnungsprüfung, Kirchenfinanzen, Kirchensteuern und Neues Rechnungswesen